In einigen Regionen wurden die Kita-Gebühren bereits abgeschafft. In anderen stellen sie dagegen nach wie vor eine finanzielle Belastung für Familien dar. Vor allem auch für Menschen mit kleinem Einkommen (z.B. Alleinerziehende) sind die hohen Kosten für die Kinderbetreuung manchmal fast unbezahlbar. Die Bundesregierung will nun die Gebühren für alle Geringverdiener abschaffen.
Künftig keine Kita-Gebühren für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag
Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezieht, hat schon jetzt Anspruch auf Befreiung von Kita-Gebühren. Ab 1. August sollen darüber hinaus auch Familien mit geringen Einkommen von der Kita-Gebühren-Pflicht befreit werden. Erstmalig haben dann auch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag Anspruch auf eine Befreiung.
Kinder aus Geringverdiener-Familien soll es zukünftig besser gehen
Außerdem sollen die Elternbeiträge nach sozialen Kriterien gestaffelt werden. Kriterium hierfür könne laut Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) das Einkommen der Eltern sein. Allerdings spielen auch die Anzahl der Kinder und die Betreuungszeit eine wichtige Rolle. Insgesamt sollen jedoch 1,2 Millionen Kinder aus Geringverdiener-Familien von der Änderung prfitieren, so das Ministerium. Von der Änderung sollen vor allem Geringverdiener-Familien entlastet werden, die zurzeit besonders viel für die Kinderbetreuung zahlen. In den folgenden Städten sind die Kita-Gebühren am höchsten:
Saarbrücken: 368 Euro
Mannheim: 364 Euro
Karlsruhe: 349 Euro
Nürnberg: 330 Euro
Augsburg: 273 Euro
(Gebühren pro Monat für Kinder im Alter von 18 und 30 Monaten bei einer Betreuungszeit von 45 Stunden pro Woche)
Eine Elternbefragung der Bertelsmann-Stiftung hat zudem ermittelt, wo die finanzielle Belastung, gemessen am Einkommen, am höchsten ist. So wenden Eltern in Schleswig-Holstein im Schnitt 8,9 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für Kita-Gebühren auf. Im bundesweiten Durchschnitt sind es 5,6 Prozent.
Experten fordern flächendeckende Abschaffung
Die Autoren der IW-Studie fordern eine flächendeckende Abschaffung der Kita-Gebühren. Dadurch werde die regionale Ungleichbehandlung von Familien komplett beseitigt. Wenigstens sollten die Kita-Gebühren bundesweit angeglichen werden, damit Wohnort, Haushaltseinkommen und Alter des Kindes eine untergeordnete Rolle spielen. Allerdings müsste dafür auch in den Landesgesetzen geregelt werden, dass die Kommunen die Beiträge für die Kitas in freier Trägerschaft festsetzen. Freie Träger sind vor allem kirchliche Einrichtungen.
Kita-Gebühren-Abschaffung ist Teil eines neuen Gesetzes
Grundlage für die Abschaffung der Kita-Gebühren für Geringverdiener ist das neue Gute-Kita-Gesetz, das vom BMFSFJ beschlossen wurde und bereits am 1. Januar in Kraft trat. Mit dem Gesetz sollen unter anderem die Qualität der Kinderbetreuung verbessert, aber auch die Kita-Gebühren gesenkt beziehungsweise ganz abgeschafft werden. Hohe Gebühren sind ein Grund dafür, dass Kinder nicht in die Kita gehen.
Der Bund will im Zuge des Gute-Kita-Gesetzes bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro investieren. Damit das Geld auch dort ankomme, wo es gebraucht werde, müssten individuelle Verträge mit den Ländern ausgearbeitet werden. Aus diesen müsse hervorgehen, welche Handlungskonzepte verfolgt werden sollen.